Praktikantenamt

Wir bitten zu beachten:
Das Praktikantenamt hat die Aufgabe, die inhaltliche Einschlägigkeit der Pflichtpraktika, wie von Praktika zur Begründung eines Urlaubssemesters, zu bewerten sowie die Dauer der Praktika auf der Basis der Prüfungsordnungen und der Merkblätter der Fakultät zu prüfen und die diesbezüglichen Entscheidungen in Form eines Bescheides zu formulieren. Entscheidungen, etwa über Verlängerungen von Fristen, treffen ausschließlich die jeweiligen Prüfungsausschüsse. Das Praktikantenamt kann diesbezüglich keine Aussagen treffen.

Unterlagen und Anträge können ausschließlich online über das Portal des Praktikantenamts eingereicht werden.
In Papierform oder per E-Mail eingereichte Praktikumsunterlagen werden nicht angenommen.