Prüfstelle, Forschungs- und Versuchslabor für Haustechnik

Das Forschungs- und Versuchslabor für Haustechnik ist durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nach Landesbauordnung als Prüfstelle (Bay.17) bauaufsichtlich anerkannt und nach EU Bauproduktenverordnung (EU – Nr. 305/2011) als Prüflabor notifiziert (Kennnummer: 1511 – notified body)
Bis zum Jahre 2013 war das Forschungs- und Versuchslabor für Haustechnik durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle anerkannt.
In unseren Urkunden zur Akkreditierung finden Sie unser Leistungsspektrum als Brandprüflabor.
Die Prüfverfahren sind im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung des Brandprüflabors. Die Prüfverfahren können deshalb von der Urkunde des Brandprüflabors abweichen. Die Liste können Sie hiereinsehen
Unsere Arbeitsschwerpunkte sind europäische Feuerwiderstandsprüfungen für
- Lüftungsleitungen
- Entrauchungsleitungen
- Brandschutzklappen
- Entrauchungsklappen
- Abgasanlagen
- Maschinelle Rauch und Wärmeabzugsanlagen
Unsere Arbeitsschwerpunkte sind nationale Feuerwiderstandsprüfungen für
- Rohrummantelungen/Streckenisolierungen an Rohrleitungen aus Metall
- Rohrummantelungen/Streckenisolierungen an Rohrleitungen aus thermoplastischen Kunststoffen
- Installationsschächte und -kanäle einschließlich der Anschlüsse der Revisionsöffnungen
- Elektrische Kabelanlagen mit Anforderungen an den Funktionserhalt unter Brandeinwirkung
- Lüftungsleitungen
- Entrauchungsleitungen
- Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
- Bauarten zur Errichtung von Entrauchungsleitungen mit und ohne Anforderung an die Feuerwiderstandsdauer
- Brandschutzklappen
- Entrauchungsklappen
- Abgasanlagen
- Absperrvorrichtungen nach 18017
Die Prüfstelle ist befugt nach landesbaurecht Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für die entsprechend anerkannten Bereiche zu erteilen.
Wenn Produkte und Bauarten wesentlich von den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen abweichen, ist das Forschungs- und Versuchslabor für Haustechnik berechtigt spezifische bau- und produktbezogene brandschutztechnische Beurteilungen (Gutachten) für die Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und bauvorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (bBg) nach Landesbaurecht zu erstellen.
Darüber hinaus werden Forschungsvorhaben zum Feuerwiderstand verschiedener Bauteile bearbeitet.
Kontakt
Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an:
Dr.-Ing. Architekt Ernest Berghofer
M. eng. (FH) Markus Uemminghaus