Förderverein Massivbau der TU München e.V.
Vereinszweck

Der Verein hat den Zweck, die Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung des Lehrstuhls für Massivbau der Technischen Universität München zu fördern und die Kontakte zu Partnern aus der Praxis zu pflegen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Seminare und Versammlungen,
- Unterstützung von Lehr- und Forschungsaufgaben
- Herstellung und Pflege der Beziehungen zur Praxis
- Unterstützung bei Exkursionen, Gastvorträgen, Praktika und Diplomarbeiten für ausländische und deutsche Studenten im Rahmen der Ausbildung
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von DIN-Normen
- Kostenzuschüsse für Veröffentlichungen des Lehrstuhls für Massivbau
- Preise für wissenschaftliche Arbeiten
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf Rückgabe bezahlter Beiträge oder auf das Vermögen des Vereins oder Teile davon. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Theresienstraße 90 / N6
D-80333 München
Förderverein Massivbau der TU München e.V.
Engerer Vorstand
Vorsitzender
1. stellvertretender Vorsitzender
2. stellvertretender Vorsitzender
Dr.-Ing. Markus Staller
Geschäftsführer
Mitgliedsbeiträge
Natürliche Personen
Studenten und Promotionsstudenten | 10,- € |
Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter | 30,- € |
Mitarbeiter der Technischen Universität München | 30,- € |
Absolventen bis zu 5 Jahre nach bestandener letzter Prüfung | 30,- € |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Sonstige | 50,- € |
Firmen, Verbände und juristische Personen
Kleinere und mittlere Firmen, Verbände und juristische Personen (bis einschließlich 100 Mitarbeiter) | 250,- € |
Große Firmen, Verbände und juristische Personen (über 100 Mitarbeiter) | 500,- € |
Der Vereinsbeitrag dient gemeinnützigen Zwecken und ist daher als Sonderausgabe steuerbegünstigt.
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im 1. Quartal eines Jahres fällig.
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den vollen Jahresbetrag.
Antragsformulare
Satzung des Fördervereins
Im untenstehenden Link steht die Satzung des Vereins mit der aktuell gültigen Beitragsordnung zum Download bereit.