Förderverein Massivbau der TU München e.V.

Vereinszweck

Der Verein hat den Zweck, die Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung des Lehrstuhls für Massivbau der Technischen Universität München zu fördern und die Kontakte zu Partnern aus der Praxis zu pflegen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • Seminare und Versammlungen,
  • Unterstützung von Lehr- und Forschungsaufgaben
  • Herstellung und Pflege der Beziehungen zur Praxis
  • Unterstützung bei Exkursionen, Gastvorträgen, Praktika und Diplomarbeiten für ausländische und deutsche Studenten im Rahmen der Ausbildung
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von DIN-Normen
  • Kostenzuschüsse für Veröffentlichungen des Lehrstuhls für Massivbau
  • Preise für wissenschaftliche Arbeiten

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf Rückgabe bezahlter Beiträge oder auf das Vermögen des Vereins oder Teile davon. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Theresienstraße 90 / N6

D-80333 München

                                                                   Förderverein Massivbau der TU München e.V.

 

 

Engerer Vorstand

Vorsitzender

1. stellvertretender Vorsitzender

2. stellvertretender Vorsitzender

Dr.-Ing. Markus Staller

 
Geschäftsführer

Mitgliedsbeiträge

Natürliche Personen

Studenten und Promotionsstudenten 10,- €
Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter 30,- €
Mitarbeiter der Technischen Universität München 30,- €
Absolventen bis zu 5 Jahre nach bestandener letzter Prüfung       30,- €
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Sonstige 50,- €

 

Firmen, Verbände und juristische Personen

 

Kleinere und mittlere Firmen, Verbände und juristische Personen
(bis einschließlich 100 Mitarbeiter)
250,- €
Große Firmen, Verbände und juristische Personen (über 100 Mitarbeiter) 500,- €

Der Vereinsbeitrag dient gemeinnützigen Zwecken und ist daher als Sonderausgabe steuerbegünstigt.
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im 1. Quartal eines Jahres fällig.
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den vollen Jahresbetrag.

Satzung des Fördervereins

Im untenstehenden Link steht die Satzung des Vereins mit der aktuell gültigen Beitragsordnung zum Download bereit.