34. Wassertechnisches Seminar (WTS)
Am 20. Juni 2023 trat die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland in Kraft, die wesentliche Elemente der neuen EU Trinkwasserrichtlinie umsetzt. Der Stoffgruppe der Per- und Polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS (auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt), kommt dabei besondere Bedeutung zu. Diese Industriechemikalien werden vielseitig eingesetzt (Kochgeschirr, Textilien, Kosmetika, Wasserstoffproduktion) und zeichnen sich durch ihre hohe Langlebigkeit (Persistenz) aus. Manche Vertreter dieser Stoffgruppe reichern sich zudem in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an (Bioakkumulation) und können dort Schäden hervorrufen. Manche PFAS-Substanzen sind sehr mobil, können nur unter erhöhtem Aufwand aus dem Wasser entfernt werden und können deshalb bis ins Trinkwasser gelangen. Der neue TrinkwV-Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 100 Nanogramm pro Liter als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 PFAS-Substanzen. Für vier spezielle PFAS-Substanzen (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) gilt ab dem 12. Januar 2028 zusätzlich ein Summengrenzwert von 20 Nanogramm pro Liter.
Was ist jetzt bei der Maßnahmenumsetzung zur Einhaltung der TrinkwV-Grenzwerte zu beachten? Was ist im Fall von Überschreitungen zu tun? Wie misst man Konzentrationen von wenigen Nanogramm pro Liter? Wie steht es um unsere Wasserressourcen, Grundwässer und Oberflä- chengewässer? Welche weiteren, (noch) nicht regulierten PFAS-Substanzen sind außerdem relevant?
In unserem Seminar wollen wir daher mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten die Umsetzung und Einhaltung dieser Anforderungen in die Praxis diskutieren. Das Seminar richtet sich vornehmlich an Kommunen, Trinkwasserversorger, Gesundheitsämter, Wasserwirtschaftsämter, Landeseinrichtungen, Planungsbüros sowie Gutachter und Sachverständige.
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